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10 Jahre Homo-Ehe

Von DBNA Team
10 Jahre Homo-Ehe
KRISTENSEN LASSE/Istockphoto.com

Seit dem 1. August 2001 dürfen sich Homosexuelle in Deutschland "verpartnern". Zwar ist das ein großer Fortschritt in Sachen Toleranz, aber es gibt immer noch Probleme. Wir haben die vergangenen Jahre Revue passieren lassen.

Vor genau zehn Jahren, am 1. August 2001, trat das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft, die so genannte Homo-Ehe, in Kraft. Durch dieses neue Gesetz konnten schwule und lesbische Paare in Deutschland die selben Pflichten und nahezu die selben Rechte wie heterosexuelle Paare in Anspruch nehmen.

Homosexuellenparagraf "175"

Das wäre bis vor noch gar nicht all zu langer Zeit nahezu unvorstellbar gewesen. Denn bis 1969 war die männliche Homosexualität in Deutschland strafbar. Schuld daran war §175 StGB, der die Homosexualität unter Männern mit einer Gefängnisstrafe versah. Von diesem Paragrafen rührte auch der damalige gesellschaftlich anerkannte Name "175er" für Schwule. Im selben Jahr fand der berühmte Aufstand in der New Yorker Christopher Street statt und die Schwulen weltweit begannen für ihre Rechte zu kämpfen.
Zu Beginn der Neunziger Jahre wurde von den Grünen ein erster Antrag zur geschlechtlichen Regelung homosexueller Partnerschaften im Bundestag gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt.
RyersonClark/Istockphoto.com
Einführung der "Homo-Ehe"

Zehn Jahre später kam dann alles Schlag auf Schlag: Im Juli 2000 brachten die SPD und Bündnis90/Die Grünen den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes ein, das gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einen rechtlich akzeptablen Rahmen verschaffen sollte. Im November 2000 beschloss der deutsche Bundestag das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft und ließ es am 1. August 2001 in Kraft treten.

Formal zumindest, denn erst durch die Erklärung des Bundesverfassungsgerichtes am 17. Juli 2002 dass die Eingetragene Partnerschaft verfassungsmäßig sei, war das Gesetz endgültig unter Dach und Fach. Die Karlsruher Richter mussten das Gesetz noch einmal bedenken, da die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen Klage erhoben haben, weil das neue Gesetz ihrer Meinung nach gegen die im Grundgesetz garantierte Förderung der Ehe verstoße.

Vorbild für Deutschland

Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz folgte Deutschland dem Beispiel der skandinavischen Länder und der Niederlande. Dort hatten Homo-Paare nämlich schon seit längerem gleichgestellte Recht mit Hetero-Paaren und das Recht zu heiraten. Für Deutschland wurde es mit der Entscheidung auch allerhöchste Zeit, denn das Europäische Parlament forderte die Mitgliedsstaaten schon 1994 auf, die ungleiche Behandlung homosexueller zu vermeiden und ihnen Zugang zur Ehe und entsprechenden rechtlichen Regelungen zu gewähren.
purmar/Istockphoto.com
Überarbeitung des Gesetzes

2005 trat ein Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts in Kraft, in dem beim Unterhaltsrechts und beim Erbrecht eine Gleichstellung mit der Ehe erzielt wurde. Beim gemeinschaftlichen Adoptionsrecht und beim Einkommenssteuerrecht hingegen bleiben bis heute große Ungleichheiten zur Ehe.

Öffnung der traditionellen Ehe

Zehn Jahre nach Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetz gehen die Grünen nun einen Schritt weiter: Sie fordern die Öffnung der traditionellen Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare und reichten im Juni 2011 einen Gesetzesentwurf im Bundestag ein.

23.000 "Ehen" in Deutschland

Laut Statistischen Bundesamtes gaben sich im Jahr 2010 23.000 Lesben und Schwule das Jawort. 13.000 davon waren "schwule" Verpartnerungen. Damit leben von den 63.000 gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften in Deutschland ein gutes Drittel in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen.
dbna-Umfrage "Willst du später einmal heiraten?"
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dbna-Grafik
dbna'ler wollen heiraten

Die "Homo-Ehe" ist auch bei Jugendlichen ein Thema. Eine dbna-Umfrage ergab, dass fast genau ein Drittel (32,8%) aller dbna-Leser "auf jeden Fall" heiraten wollen. 18,5% wollen sich das Jawort geben, sobald die Homo-Ehe nicht mehr benachteiligt ist. 12,1 % der dbna'ler brauchen für ihre Liebe keinen gesetzlichen Rahmen und lehnen die Ehe ab. Für 4,4% ist die Ehe zu heteronormativ. 32,3% sind sich noch nicht sicher, ob sie irgendwann heiraten werden.
Weitere Quellen: goethe.de, br-online.de, NDR, WDR, tagesschau

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