Kein Menschenrecht auf Homo-Ehe

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist die Nichtgleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft kein Verstoß gegen die Menschenrechte. Damit wiesen die Richter die Beschwerde eines schwulen Paares aus Österreich zurück.


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Die Homo-Ehe ist konform mit den EU Menschenrechtskonventionen
Die Weigerung eines Staates, gleichgeschlechtlichen Paaren die Heirat zu gewähren, verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbug nicht gegen die Menschenrechte. Damit wurde von den Richtern die Beschwerde eines schwulen Paares aus Österreich zurückgewiesen. Das Paar hatte sich auf das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Heirat in der EU-Menschenrechtskonvention berufen.

Das Gericht ist der Meinung, daß jedes Land selbst über die Möglichkeit der Schwulenehe entscheiden könne. „Die Ehe hat tief verwurzelte soziale und kulturelle Aspekte“, meinen die Richter. Und: „Die nationalen Behörden sind sehr gut in der Lage, die Bedürfnisse der jeweiligen Bevölkerung einzuschätzen.“ Auch wenn es eine eingetragene Partnerschaft – so wie jetzt seit kurzem in Österreich – gäbe, so sei es nicht nötig, dass diese genau dieselben Rechte umfasse wie die Ehe.


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