Schwarz-gelber Zoff

In Sachen Gleichstellungspolitik knackt es innerhalb der Bundesregierung heftig. Der saarländische Ministerpräsident Müller (CDU) will wie die FDP das Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Die CSU und Finanzminister Schäuble (CDU) wehren sich.


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Peter Müller (CDU) will das Ehegattensplitting auch für die Homo-Ehe.
Schwarz-gelber ZoffIn einem Interview mit dem SPIEGEL prescht der CDU-Politiker und saarländische Ministerpräsident Peter Müller nach vorne. Er spricht sich dafür aus, das Ehegattensplitting auch gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu zuerkennen. „Dabei geht es um die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern als Wirtschaftsgemeinschaft“, erklärt Müller, der im Saarland zusammen mit FDP und Grünen reagiert, und fährt fort: „Unter diesem Blickwinkel gibt es natürlich gute Argumente dafür, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss des Ehegattensplittings kommen.“

Auf Dauer kein Ausschluss

Da auch in Regierungskreisen davon ausgegangen wird, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf Dauer nicht vom Ehegattensplitting ausgeschlossen bleiben können, wird über einen Kuhhandel spekuliert: Damit der konservative Flügel der Unionsparteien nicht verärgert wird, gibt man beim Ehegattensplitting nach, wird aber die Kinderadoption für Schwule und Lesben, wie sie die FDP fordert, abweisen.


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Kommt bald auch die steuerliche Gleichstellung für schwule und lesbische Paare mit klassischen Ehepaaren?
Dagegen stellen sich aber CSU und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Eine Erweiterung des Ehegattensplittings auf eingetragene Partnerschaften ist aus deren Sicht ausgeschlossen. So bekundet Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer: „Eine Gleichstellung lehne ich ab.“

Verfassungsbeschwerden gegen gültige Ehegattensplittingregelung

Der Vorstoß des CDU-Politikers Müller ist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen, nachdem eingetragene Partnerschaften bei der Erbschaftssteuer nicht anders behandelt werden dürften wie Ehen (dbna berichtete). Gegen den Ausschluss von gleichgeschlechtlichen Paaren beim Ehegattensplitting sind ohnehin noch drei Verfassungsbeschwerden anhängig.


Quelle: spiegel.de