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Schweiz: Diskriminierung von Schwulen nicht verboten

Von Fabian
Schweiz: Diskriminierung von Schwulen nicht verboten
Wikimedia/Zscout370/Guanaco/Monage

Falschmeldung: Das schweizerische Gesetz gegen Diskriminierung wurde noch nicht verabschiedet. Ein entsprechendes Gesetz wird noch ausgearbeitet. Beide Parlamentskammern müssen ihm dann noch zustimmen.

Hinweis: Bei der nachfolgenden Meldung handelt es sich um eine Falschmeldung, die von der schweizerischen Nachrichtenagentur SDA in Umlauf gebracht wurde. Viele Medien, darunter die Neue Zürcher Zeitung und der Tagesanzeiger, haben sie übernommen und bisher nicht korrigiert. 

Richtig ist: Der Ständerat hat die Initiative von Mathias Reynard am vergangenen Mittwoch nicht behandelt. Die zuständige Kommission des Ständerats hat sie bereits vor zwei Monaten befürwortet. Deshalb wird ein entsprechendes Gesetz gerade ausgearbeitet. Bevor es umgesetzt wird, muss es noch einmal von beiden Parlamentskammern beschlossen werden. 

Zuletzt aktualisiert: 21.06.2015, 14:30 Uhr. 



Wer Schwule und Lesben beleidigt oder benachteiligt, also diskriminiert, macht sich ab sofort auch in der Schweiz strafbar. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat einer entsprechenden parlamentarischen Inititative zugestimmt. Die beiden gleichgestellten Parlamentskammern bilden die Vereinigte Bundesversammlung, also das schweizerische Parlament, ähnlich dem deutschen Bundestag. 

Nachdem sich der Ständerat, der die Kantone vertritt, im vergangenen Jahr noch gegen solch ein Gesetz ausgesprochen hat, erfolgte diese Entscheidung ohne Gegenstimme. Aus Sicht der Kantonsvertretung werde damit eine Gesetzeslücke im Strafrecht geschlossen. Damit habe die Kammer einen Fehler korrigiert, sagte Ständerat Stefan Engler im Namen der Kommission. 

Nationalrat nahm die Initiative im März an

Das bestehende Antidiskriminierungsgesetz machte sich strafbar, wer jemanden aufgrund seiner Ethnie oder Religion beleidigt, wer entsprechende Ideologien verbreitet oder wer jemandem aus diesen Gründen eine Leistung verweigert. Die Initiative verlangte, auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Gesetz zu berücksichtigen.

Zwar war bereits vorher eine Diskriminierung aufgrund der Lebensform untersagt, bei homophoben Äußerungen sah das Gesetz jedoch keine Strafverfolgung vor, begründete der Walliser Nationalrat Mathias Reynard sein Anliegen. Der Nationalrat hatte die Initiative bereits im März deutlich angenommen. Nur eine bürgerliche Minderheit stimmte dagegen. Ihrer Meinung nach könne man gesellschaftliche Toleranz nicht gesetzlich verordnen. 

In Deutschland ist die Diskriminierung Homosexueller verboten, seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 2006 in Kraft trat. Damit erfüllte Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie vergleichsweise spät: In Österreich wurde sie schon 2004 umgesetzt.

Weitere Quellen: Wikimedia/Zscout370/Guanaco/Monage

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