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Exfreund muss Nacktfotos löschen

Von Fabian
Exfreund muss Nacktfotos löschen
bds / 123RF Stock Foto

Es macht so gut wie jeder: Nacktfotos an seinen Freund verschicken. Doch was ist, wenn die Beziehung in die Brüche geht? Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, was der Ex mit den Fotos machen muss.

Sexting, also nackte oder erotische Fotos von sich zu verschicken, ist gefühlt ein Volkssport geworden: So gut wie jeder hat schon das ein oder andere anzügliche Bild versendet. Vor allem Paare überbrücken so die Zeit, bis sie sich wieder in echt sehen können.

Doch was passiert, wenn die Beziehung in die Brüche geht? Was einst aus Vertrauen und Liebe verschickt wurde, kann später gefährlich werden. Doch es muss nicht unbedingt die Rache vom Exfreund sein, vor der man sich fürchtet.

Der Ex wollte die Fotos nicht löschen

Es ist auch einfach unangenehm zu wissen, dass der Ex noch über intime Fotos verfügt. Genau deshalb hat eine Frau gegen ihren Exfreund geklagt. Der ist Fotograf - kein Wunder also, dass er pikante Fotos von seiner damaligen Freundin gemacht hat.

Sie wollte, dass er die Dateien löscht. Das wollte der Ex nicht einsehen: Er hat zwar zugesichert, die Fotos nicht weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Doch das war dem Bundesgerichtshof nicht genug: Das oberste deutsche Zivilgericht hat entschieden, dass die Fotos gelöscht werden müssen.

Nacktfotos verletzen Pesönlichkeitsrechte

Die Frau hatte damals zwar in die Fotos eingewilligt. Die Richter sind aber der Meinung, dass diese Einwilligung nur solange gilt, wie die Beziehung hält. Selbst wenn der Ex die Fotos nur selten anschaut, verletzt er dennoch die Persönlichkeitsrechte der Frau, weil es gegen ihren Willen geschieht. 

Sexting ist an sich nichts Schlimmes. Allerdings gibt es einige Regeln, die jeder beachten sollte, der intime Fotos von sich verschickt. Wir haben sie in diesem Interview zusammengefasst.




Weitere Quellen: bds / 123RF Stock Foto

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