Menü
Du willst neue Leute kennelernen? DBNA App downloaden!
News & Berichte

Blutspende bald auch für Schwule möglich

Von DBNA Team
Blutspende bald auch für Schwule möglich
wavebreakmediamicro / 123RF Stock Foto

Was bisher in anderen Ländern wie Frankreich oder den USA möglich ist, geht bald auch in der Schweiz: Männer, die Sex mit Männern haben, dürfen künftig nach einem Jahr ohne Geschlechtsverkehr Blut spenden. Doch vielen reicht das nicht.

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hat mitgeteilt, dass es künftig neue Regeln für potenzielle Blutspender geben soll. Anstatt schwule Männer (wie in Deutschland oder Österreich) direkt auszuschließen, soll es in Zukunft vier "Risikogruppen" geben bei diesen Gruppen entscheidet jedoch immer das Sexualverhalten der Person und nicht, ob man mit dem gleichen Geschlecht Sex hat. Wer also häufig wechselnde Sexpartner hat, wird es immer noch schwer haben.

Die Behörden müssen zustimmen

Frühestens 2018 könnte das neue System eingeführt werden, wenn die Aufsichtsbehörde Swissmedic zustimmt. Sie hatte 2013 noch daran festgehalten, alle Männer von der Blutspende auszuschließen, die seit 1977 Sex mit Männern hatten. Das SRK hat eine Zwischenlösung parat: Ab Januar 2017 soll es für schwule Männer, die ein Jahr abstinent waren, möglich sein, zu spenden. 

Ein langsamer, erster Schritt

Wie ein großer Gewinn scheint diese Entwicklung aber nicht: "Diese Lösung befriedigt nicht wirklich", sagte Antita Tschaggelar vom SRK. Die Regelung, nach zwölf Monaten ohne Sex spenden zu dürfen, gibt es bereits in vielen anderen Ländern, etwa in den Niederlanden und in Frankreich. Auch dort wird die Abstinenz-Regel kritisiert.

Auf Twitter und in anderen sozialen Netzwerken machten viele Nutzer klar: Das reicht nicht. Blutspende-SRK-Direktor Rudolf Schwabe sagte dazu, dass er von niemandem erwarte, ein Jahr abstinent zu sein, man wolle lediglich "ein Zeichen  setzen".

Der Grund: Übertragung von HIV

Der Grund für den Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben: Drei Viertel aller HIV-Neuinfektionen betreffen Homosexuelle. Selbst der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass ein pauschaler Ausschluss rechtens sein kann. Die Tests können für den Empfänger des Blutes noch keinen ausreichenden Schutz vor Infektionskrankheiten bieten, so die Argumentation des Gerichts.

Mehr für dich