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Libanon auf dem Weg zur Entkriminalisierung von LGBTI

Von DBNA Team
Libanon auf dem Weg zur Entkriminalisierung von LGBTI
michaklootwijk/depositphotos.com

Für Homosexuelle, Bisexuelle, Transgenders und Intersexuelle ist der Libanon noch immer kein freier Raum. Ein Richter in Beirut legt nun trotzdem die ersten Weichen, um LGBTI's zu entkriminalisieren. Er fällte ein Urteil, welches eine Offenheit gegenüber Homosexualität deutlich macht.

In dem Urteil weist der vorsitzende Richter Rabih Maalouf darauf hin, dass Homosexualität eben keine Straftat darstellen sollte, sondern viel mehr in den Raum der persönlichen Freiheiten und Entscheidungen fällt. Unterstützend hierzu zog der hohe Richter den Artikel 183 vom libanesischen Gesetzkodex heran.

Der Artikel 183 gibt Personen das Anrecht, dass das Ausüben einer bestimmten Tat nicht als Straftat deklariert werden darf, wenn dabei keine andere Person zu Schaden kommt oder Nachteile erfährt. Nach Ansicht des Richters Maalouf trifft genau das auf Homosexualität zu und ist der entscheidende Grund, warum die sexuelle Orientierung eben nicht durch den Staat oder das Rechtssystem verfolgt werden dürfe.

Da Homosexuelle durch ihre sexuelle Ausrichtung keinen anderen Personen Schaden zufügen, dürften diese für ihre sexuelle Ausrichtung auch keine juristische Strafe auferlegt bekommen.

Ein Präzedenzfall, der weiteren Gesetzgebungen im Libanon gegenübersteht

Das Urteil aus Beirut ist unter anderem deshalb so wichtig, weil es zu einem sogenannten Präzedenzfall avancieren könnte: das heißt, dass sich andere Richter künftig an diesem Urteil orientieren könnten und eine ähnliche oder gar identische Entscheidung in weiteren Fällen treffen würden.

Dem gegenüber steht der Artikel 534 vom libanesischen Strafgesetzbuch. In diesem werden sexuelle Beziehungen gänzlich verboten, wenn diese als "widernatürlich" zu erachten sind. "Widernatürlich" ist in dem Fall alles, was nicht der klassischen Mann-Frau-Beziehung und -Sexualität entspricht. Das Gesetz wurde schon zuvor von den Gerichten kassiert, welche sowohl 2009 als auch 2014 entschieden, dass Geschlechtsverkehr unter Homosexuellen nicht "widernatürlich" sei.

Im Libanon fühlen sich Homosexuelle dennoch gefährdet. Die Höchststrafe sieht ein Jahr im Gefängnis vor, bei milden "Vergehen" würde immerhin ein Bußgeld erhoben werden. Während die Gerichte vor allem in Beirut schon länger nicht mehr den umstrittenen Artikel 534 für Verurteilungen nutzen und stattdessen immer häufiger Freisprüche ergehen lassen, fühlen sich LGBTI's weiterhin verfolgt: vor allem von der regionalen Polizei, welche unter dem Vorwand des Artikels 534 noch immer Einschüchterungen und Verfolgungen der LBGTI-Community rechtfertigt.

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