„Soll ich Anzeige erstatten?“

Ratgeber im Falle der Vergewaltigung, Teil 3

Wenn du die Polizei anrufen solltest, dann wirst Du wie gesagt Anzeige erstatten müssen. Daher stellt sich schon in dem Moment, in dem du zum Hörer greifst oder dich dorthin auf den Weg machst, die Frage, ob du den Täter anzeigen sollst. Letztendlich liegt die richtige Antwort alleine bei dir und bei niemandem sonst und kann nicht nur einfach „ja“ lauten. Diejenigen, denen du vertraust, können dir helfen, eine Entscheidung zu treffen oder auch Leute von kibs. Solltest du dich für eine Anzeige entscheiden, wirst du auch rechtlichen Beistand in Form eines Anwalts oder einer Anwältin brauchen, der sich mit den rechtlichen Details auskennt. Auch wirst du es als Junge schwerer haben als ein Mädchen. Die Polizei wird dir vielleicht nicht glauben, daher kann ein vorheriger Besuch beim Arzt, der dir ein Attest für die durch Vergewaltigung entstandenen Verletzungen ausstellt, nützlich sein.

Was kann für eine Anzeige sprechen?

Das dringende Bedürfnis nach einer Bestrafung des Vergewaltigers und dein Wunsch nach Gerechtigkeit können Gründe für eine Anzeige sein, welche dann erleichternd wirkt. Zudem besteht die Möglichkeit nach einer Anzeige, gewisse Leistungen nach dem Opferschutzgesetz zu erhalten. Darüber könntest du z. B. die Kosten einer Therapie, um die Vergewaltigung zu verarbeiten, bezahlt bekommen. Vergiss auch nicht, dass solange der Täter nicht gefasst und bestraft wurde, andere Jungen und junge Männer ebenso in Gefahr schweben, da der Vergewaltiger seine Tat auch an anderen wiederholen könnte.

Welche Gründe gibt es gegen eine Anzeige?

Zu aller erst wäre da deine absolute Angst vor dem Täter, sei das nun, weil du ihn kennst oder weil er dir gedroht hat. Sollte das der Fall sein, dann benötigst du erst einmal Schutz, bevor du Schritte gegen ihn einleiten kannst. Auch liegt meistens zwischen Anzeige und der Gerichtsverhandlung über ein Jahr – eine lange Zeit, die dich viel Kraft kosten kann und in der du Halt und Unterstützung brauchst. Diese können dir Eltern, Freunde, aber auch Therapeuten bieten.

Vor der Anzeige musst Du bedenken, dass es sich bei einer Vergewaltigung um ein "Offizialdelikt" handelt. Das bedeutet, dass eine einmal gestellte Anzeige wegen Vergewaltigung nicht zurückgenommen werden kann. Die Polizei ist verpflichtet zu ermitteln, sobald sie von der Vergewaltigung erfährt – selbst dann, wenn du gar nicht Anzeige erstatten wolltest.

Theoretisch hast du für die Anzeige bis zu 20 Jahre Zeit und solange kann der Täter für die Vergewaltigung verurteilt und bestraft werden. Aber: je länger du wartest, desto schwerer kann man ihm die Tat beweisen, denn nur bei frühen Anzeige lassen sich Beweise sichern und Zeugen finden.

Juristischer Beistand gefragt

Solltest du dich zu einer Anzeige entschließen, suche dir einen Anwalt oder eine Anwältin für Strafsachen. Er oder sie leistet dir juristischen Beistand, begleitet dich auch zur Polizei und wird auch für die Gerichtsverhandlung vorbereiten..

Im Idealfall machst du die Anzeige sofort nach der Vergewaltigung – ohne vorher zu duschen, Hände zu waschen oder die Kleidung zu wechseln, auch wenn es hart sein mag. Nur so können Spuren wie Körperhaare, Sperma, Blut oder Hautfetzen als Beweise problemlos gesichert werden, mit denen man dann dem Täter die Tat nachweisen kann. Für die Anzeige gehst Du am besten gleich zur Kripo (Teil 4).



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