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Liebe & Sex

Schutzaltersgrenze

Von DBNA Team
Schutzaltersgrenze
Jupiterimages

Dominik ist 19 Jahre und hat einen 16-jährigen Freund. Er fragt, ob sexuelle Handlungen zwischen ihm und seinem Freund strafbar sind?

Dominik (19)*:

"Hallo, ich selbst bin 19 Jahre alt und seit kurzem mit einem Jungen zusammen, der 16 Jahre jung ist.

Da es hin und wieder Gerüchte gibt, dass sexuelle Handlungen zwischen uns (wegen des Alters) strafbar sind, wollte ich mich nun mal hier erkundigen, ob dies wirklich so ist?

Oder ob wir uns lieben und Sex haben dürfen?"

Das dbna-Notruf Team antwortet:

Im deutschen Recht liegt die Schutzaltersgrenze für hetero- wie homosexuelle Handlungen einheitlich bei 16 Jahren. Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen über 16 Jahren sind nicht strafbar. (Der Vollständigkeit halber muss ich darauf hinweisen, dass nur Rechtsanwälte verbindliche Rechtsauskünfte geben dürfen.) Also: LIEBT EUCH!!!
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Weitere Quellen: jupiterfotos.com

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