Vergangene Woche entschied das Amtgericht Rastatt, dass ein 25-jähriger HIV-Infizierter für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis muss. Der Grund hierfür: Er hatte eine - gewissermaßen unbemerkte - gefährliche Körperverletzung an seinem Freund begangen.
Vergangene Woche entschied das Amtgericht Rastatt, dass ein 25-jähriger HIV-Infizierter für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis muss. Der Grund hierfür: Er hatte eine - gewissermaßen unbemerkte - gefährliche Körperverletzung an seinem Freund begangen.
Der 25-Jährige hatte seinem Freund (28) seine HIV Infektion verschwiegen und über einen Zeitraum von etwa zehn Monaten ungeschützten Verkehr mit ihm. Die Konsequenz, die sich daraus ergab, war, dass er dadurch seinen Freund mit dem HI-Virus infizierte.

HI-Virus
Das Opfer erfuhr schließlich bei einer Blutspende, bei der stets auch ein Aidstest durchgeführt wird, von seiner Ansteckung.
Durch eine Abstammungsuntersuchung der Viren konnte eindeutig aufgezeigt werden, dass sein Freund ihn angesteckt hatte - obwohl der 25-Jährige zu Beginn der Beziehung ihn mehrfach aufgrund angeblich gemachter HIV-Tests versichert hatte, nicht infiziert zu sein. Der 25-Jährige gestand außerdem mit 13 weiteren Männern ungeschützten sexuellen Verkehr gehabt zu haben.
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