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News & Berichte

Reaktionen auf Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Von DBNA Team

Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das positive Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Das Urteil stärkt die Rechte von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien. Nun können adoptierte Kinder in Regenbogenfamilien endlich den Kindern in heterosexuellen Familien gleich gestellt werden." erklärt Manfred Bruns, Sprecher des LSVD.

Gleichzeitig fordert der Verband den Gesetzgeber auf, alle noch bestehenden Ungleichheiten im Adoptionsrecht zu beseitigen. Die Bundesregierung und Kanzlerin Merkel solle ihre diskriminierende Politik gegenüber Lebenspartnern endlich aufgeben. "Nach nunmehr fünf Verurteilungen wegen der Diskriminierung der Lebenspartner müsste auch der letzte Hardliner begreifen, dass eine solche Politik rechtswidrig ist.", sagte Bruns.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin gegenüber der dpa, dass das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2014 Zeit gegeben habe. Aus diesem Grund werde man die Urteilsbegründung studieren und dann entscheiden, "welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvoll seien, um die Forderung des Gerichts zu erfüllen." Dafür gebe es mehrere Möglichkeiten. Der Maßstab werde dabei immer das Kindeswohl sein, sagte Seibert.

Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen, freut sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Es ist ein guter Tag für die Kinder und ein Durchbruch bei der Gleichstellung." Auch er drängt die Regierung zu handeln: "Wir hoffen, dass sich die Koalition von Merkel und Rösler endlich zur verfassungsrechtlichen Ordnung bekennt, statt ihre ideologischen Vorbehalte gegenüber Lesben und Schwulen auf Kosten der Kinder auszutragen."

Mit Blick auf das noch ausstehende Urteil der obersten Richter zum Ehegattensplitting von Schwulen und Lesben sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), gegenüber Spiegel Online: "Eine Tendenz Richtung Gleichstellung mag man ableiten. Ich will darüber aber nicht spekulieren."

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Die heutige Entscheidung markiert einen historischen Schritt, um endlich Regenbogenfamilien in Deutschland auf ein umfassendes sicheres rechtliches Fundament zu stellen [...] Die volle Adoption muss der nächste Schritt sein."

Auch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück bezieht Stellung und schreibt auf Facebook: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bewegt sich auf der Höhe der Zeit. Es muss endlich erlaubt sein, dass auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften Kinder adoptieren und ein normales Familienleben führen können. Die CDU hinkt erkennbar unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit hinterher."

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), hat die Entscheidung als "Fortschritt für die Gleichstellung homosexueller Paare" bezeichnet. "Das Bundesverfassungsgericht macht damit klar, dass es auch die Lebenspartnerschaft als Kern einer Familie ansieht, die unter dem Schutz des Grundgesetzes steht und die dem Wohl des Kindes dient.", sagte Wowereit.

Der Bundesvorsitzender der "Lesben und Schwulen in der Union" (LSU), Alexander Vogt, bedauert, "dass jeglicher Fortschritt auf dem Gebiet der Gleichstellung erst vor Gericht erstritten werden muss".

In Richtung Bundesregierung sagte Vogt: "Die Politik insbesondere der Union scheint in diesem Punkt ihren Gestaltungsanspruch in gesellschafts- und rechtspolitischen Fragen aufgegeben zu haben." Von Bundesregierung und Bundestag erwarte die LSU nun, dass das Gerichtsurteil schnellstmöglich auch gesetzlich umgesetzt wird.

Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar, sagte zum Urteil: "Erneut hat das Bundesverfassungsgericht mit der ganzen Kraft des Grundgesetzes zugeschlagen - und die Bundesregierung verhält sich in Sachen Gleichstellung von Lesben und Schwulen weiterhin wie ein störrischer Esel!"

Immer wehre sich die Bundesregierung gegen die rechtliche Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt hat. "Erst dann bewegt sie sich widerwillig.", so Dittmar weiter.

Für Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe, ist es beschämend, dass die Gleichheit vor dem Gesetz scheibchenweise auf dem Umweg über das Bundesverfassungsgericht erkämpft werden müsse. "Diskriminierung zu beenden ist vor allem Aufgabe der Politik!", so Schatz.

Bernd Schlömer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, ist überzeugt, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Adoptionsrecht nur ein Zwischenschritt ist. "Kinder zu haben, darf nicht länger zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der sexuellen Identität darf sich kein Vorrecht herleiten, dass heterosexuelle Partnerschaften leichter Kinder adoptieren können als andere Partnerschaften.", erklärte Schlömer auf der Webseite der Partei.

Neben den positiven Stimmen zum Urteil gesellen sich auch ablehnende. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski urteilt auf Twitter: "Keine Sternstunde des BVerfG am heutigen Tag. Idee des Adoptionsrechts für Homosexuelle verkennt die Grundidee von Ehe u Familie.
Weitere Quellen: TAZ, SPIEGEL, dpa, dapd, Abendblatt, tagesschau, heute/ZDF, WELT

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