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FAQs zur Eheöffnung

Von DBNA Team
FAQs zur Eheöffnung

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In Zukunft können auch Lesben und Schwule heiraten. Heute hat der Deutsche Bundestag in einer historischen Stunde die Ehe für alle geöffnet. Was ändert sich? Wann können wir heiraten? Steht der Ehe für alle noch etwas im Weg?

Was ändert sich nun genau?

Wir dürfen heiraten und bekommen alle Rechte und Pflichten einer Ehe. Dafür wird das Bürgerliche Gesetzbuch geändert. Aus "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen." wird "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen."

Bislang dürfen schwule und lesbische Paare keine Kinder gemeinsam adoptieren. Das ist mit der Gleichstellung nun möglich. Die anderen Bereiche waren bereits in einer Lebenspartnerschaft gleichgestellt. Sie wurde 2001 in Deutschland nach langen Konflikten eingeführt.

Wann können wir heiraten?

Das Gesetz zur Gleichstellung muss erst noch vom Bundespräsident unterschrieben werden. Das kann einige Wochen dauern. Standesämter bekommen drei Monate Zeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen. Der 1. November wäre der frühstmögliche Termin, an dem wir heiraten können.

Was passiert mit den bereits geschlossenen Lebenspartnerschaften?

Paare, die eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, müssen erneut zum Standesamt. Dort können sie ihre Lebenspartnerschaft in eine "gleichgeschlechtliche" Ehe "umwandeln". Das ist allerdings keine Pflicht. Sie können ihre Lebenspartnerschaft weiterführen. Neue können nicht mehr geschlossen werden.

Steht der Eheöffnung noch etwas im Weg?

Abgeordnete der Union prüfen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Ehe für alle sei grundgesetzwidrig und bedürfe einer Verfassungsänderung, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, am Freitag im Interview mit der Passauer Neuen Presse. Die Ehe für alle sei grundgesetzwidrig und bedürfe einer Verfassungsänderung "Und sie ist darauf ausgerichtet, Kinder hervorzubringen. Das geht nur mit Mann und Frau." Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält eine Grundgesetzänderung aber ebenfalls für "nicht erforderlich".

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