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Gesetz zur Homo-Ehe

Von DBNA Team
Gesetz zur Homo-Ehe
ccaetano / 123RF Stock Foto

Die Union will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch vor Sommerpause umsetzen. Darauf dringt auch die FDP.

Das Ehegattensplitting in der jetzigen Form ist verfassungswidrig. Die Ungleichbehandlung führe zur Diskriminierung von Schwulen und Lesben. Das entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht und verlangte, dass die entsprechenden Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden (dbna berichtete).

Nun will die Union noch vor der Sommerpause ein Gesetz zur Gleichstellung der Homo-Ehe verabschieden. Dies beschloss bei drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Fraktion am Freitag. Der "Augsburger Allgemeinen" sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt: "Es steht jetzt nur das an, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - aber keine weiteren Schritte."

Keine weiteren Schritte damit meint Dobrint, dass die Union eine Gleichbehandlung im Adoptionsrecht weiterhin strikt ablehnt. "Es gibt überhaupt keinen Grund, über das Karlsruher Urteil noch hinauszugehen und etwa auch Adoptionen für Lebenspartnerschaften freizugeben." fügte er hinzu.

FDP macht Druck

Die FDP fordert eine rasche und komplette Gleichstellung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte der "Passauer Neuen Presse": "Mein Modell lautet: Überall, wo in Gesetzen von der Ehe die Rede ist, nehmen wir einfach die Lebenspartnerschaft dazu." Dazu gehöre auch die gemeinsame Adoption durch homosexuelle Paare, "ohne wenn und aber", fügte sie hinzu.

Auch die Grünen forderten bei der Adoption von Kindern die Gleichstellung. "Was gleich ist, gehört gleichgestellt - und zwar sofort", so Grünen-Chefin Claudia Roth in der "Welt".

LSVD beklagt halbherzigen Beschluss

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung von CDU und CSU, noch vor der Sommerpause eine steuerliche Gleichstellung auf den Weg zu bringen, beklagt aber den halbherzigen Beschluss. Es sei überdeutlich, dass die Union unter dem Zwang der höchstrichterlichen Entscheidung handele, im Kern aber bei ihrer diskriminierenden Blockade bleibe, erklärte Axel Hochrein, Sprecher des LSVD.

"Die Hausaufgaben, die das Verfassungsgericht der Regierung aufgegeben hat, fordern nämlich nicht nur die Gleichstellung beim Ehegattensplitting, sondern auch eine Korrektur des Adoptionsrechts. Das sind schon wieder nur halbe Sachen!", so Hochrein.

Es wird erwartet, dass das Parlament bereits in der kommenden Woche über einen Gesetzentwurf beraten wird.
Weitere Quellen: Augsburger Allgemeine, PNP, FAZ, Spiegel, ccaetano / 123RF Stock Foto

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