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Lebenslang für Homosexuelle

Von DBNA Team
Lebenslang für Homosexuelle
ostill / 123RF Stock Foto / Joe Biafore / Getty Images/iStockphoto

Nicht nur in Russland ist Homophobie ein weit verbreitetes Phänomen. Auch in anderen Ländern gehört die Diskriminierung von Schwulen und Lesben zur Politik und Gesetzgebung. Dies zeigt sich derzeit besonders ausgeprägt in Uganda.

Yoweri Museveni, der Präsident des afrikanischen Landes, hat aktuell ein deutlich verschärftes Gesetz gegen Homosexuelle unterzeichnet. Danach droht bei wiederholtem gleichgeschlechtlichem Sex künftig eine lebenslange Haftstrafe. Bereits bisher waren für Schwule und Lesben Haftstrafen bis zu sieben Jahren vorgesehen gewesen.

Zum Gesetzespaket gehören auch weitere neue Straftatbestände. So wird 'Homo-Propaganda' - gemeint ist u.a. Aufklärung an Schulen - ebenfalls unter Strafe gestellt.

Eine überraschende Wende

Mit der Unterzeichnung hat Museveni nach langem Zögern eine bemerkenswerte Kehrtwende vollzogen. Noch im Januar hatte der Präsident angekündigt, das Gesetz ablehnen zu wollen. Dies wäre erforderlich gewesen, um ein automatisches Inkrafttreten - ggf. auch ohne präsidiale Unterschrift - zu verhindern.
Seit 1986 ist Yoweri Museveni Präsident von Uganda.
Seit 1986 ist Yoweri Museveni Präsident von Uganda.
UK Department for International Development/Flickr/cc-by-sa-2.0
Mit der öffentlichen Unterzeichnung setzt Museveni jetzt ein deutliches Signal in die andere Richtung. Die publikumswirksame Unterschrift ist dabei ein einmaliger Vorgang. Vor Medienvertretern machte der Präsident denn auch keinen Hehl von seiner grundsätzlichen Ablehnung der Homosexualität. Bisher hatte er Schwulen und Lesben immerhin die Existenzberechtigung zugestanden.

Hoffnung auf das Verfassungsgericht

Das Anti-Homo-Gesetz kommt der in Uganda gängigen Stimmung gegen Homosexuelle und andere sexuelle Minderheiten entgegen. Menschenrechtsorganisationen haben deren Diskriminierung immer wieder kritisiert.

Beobachter vermuten, dass Museveni mit der Unterzeichnung auch auf Kritik aus der eigenen Partei an seiner bislang zögerlichen Haltung reagiert hat. Hoffnungen ruhen jetzt auf dem Verfassungsgericht des Landes, das die Gesetzesverschärfung für verfassungswidrig erklären könnte.
Weitere Quellen: ostill / 123RF Stock Foto / Joe Biafore / Getty Images/iStockphoto

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