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UEFA sanktioniert Bayern für homophobe Banner

Von DBNA Team
UEFA sanktioniert Bayern für homophobe Banner
BPI

Der FC Bayern München wurde von der Europäischen Fußball-Union (UEFA) hart für einige Fan-Banner sanktioniert, die im Rückspiel der Champions League gegen den FC Arsenal hochgehalten wurden.

Neben einer Geldstrafe erwartet die Bayern auch ein Teilausschluss einiger Zuschauer für das Rückspiel des Champions League Viertelfinales gegen Manchester United.

Homophobe Banner gegen den FC Arsenal

Gegen die "Gunners" kam es in der Partie in der München zu einem unschönen Vorfall, von dem sich der FC Bayern von offizieller Seite aus bereits ausdrücklich distanzierte. Fans der Münchner im Block 124 hatten ein großes Plakat mit dem Schriftzug "Gay Gunners" hochgehalten, auch ein weiteres Transparent mit der Aufschrift "Say no to racism, yes to Kosovo" war im Münchner Fanblock zu finden.

Nach Aussagen der UEFA bezieht sich die erteilte Strafe von 10.000 Euro und dem Teilausschluss von Fans auf beide Plakate, auch wenn medial vor allem das schwulenfeindliche Banner für negatives Aufsehen sorgte.

FC Bayern prüft Schadensersatzforderungen

Karl-Heinz Rummenigge, seit dem Ausscheiden von Uli Hoeneß erster Mann bei den Bayern, distanzierte sich scharf von beiden Bannern. Diskriminierung werde vom FC Bayern unter keinen Umständen toleriert.

Die Strafe der UEFA wird akzeptiert, jedoch bemüht sich der Rekordmeister zugleich, die Verursacher dieser Banner ausfindig zu machen. Sofern sie identifiziert werden können, will der FC Bayern Schadensersatzforderungen juristisch prüfen lassen.

Sollte es noch einmal zu einem derartigen Vorfall kommen, drohen dem Rekordmeister wesentlich sensiblere Strafen. Dann muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro und einem Geisterspiel gerechnet werden - bei einem dritten Vorfall könnten sie sogar von der Königsklasse disqualifiziert werden.

Urteil in seiner Höhe viel zu hoch

Für den offiziellen schwul/lesbischen Fanclub des FC Bayern Münchens, Queerpass, ist das Urteil "in seiner Höhe völlig unangemessen und viel zu hoch".

Auf der Facebook-Seite des Clubs heißt es weiter: "Da es sich um ein Erstvergehen handelte, wäre eine andere Sanktion möglich gewesen. Sicher, soll hier eine Signalwirkung erreicht werden, aber es steht in keinem Verhältnis zu Gewaltdelikten oder ähnlichem Fehlverhalten."
Weitere Quellen: BPI/Sky

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