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Liebe & Sex

Nackt im Netz

Von Fabian
Nackt im Netz

bds / 123RF Stock Foto

Sexting, also intime Fotos zu versenden, ist gerade unter Jugendlichen beliebt. Viele vergessen dabei, was Bilder im Internet anrichten können. Auch die rechtliche Seite ist oft nicht eindeutig. Deshalb haben wir bei einem Experten nachgefragt.

dbna: Warum ist es gefährlich, intime Fotos oder Nacktbilder zu versenden?

Martin Müsgens: Alle Inhalte, die an andere Personen weitergeleitet werden, sind ab diesem Moment nicht mehr privat und können schnell außer Kontrolle geraten. Der Empfänger kann sie kopieren, weitergegeben und verbreiten ohne dass man selbst das will oder überhaupt mitbekommt. Oft wird die Reichweite, Nachhaltigkeit und die Dynamik von im Internet eingestellten Inhalten unterschätzt. Außerdem können intime Bilder oder Nacktbilder auch gezielt für Cybermobbing eingesetzt werden.

Generell sollte man sich folgende Punkte überlegen, bevor Bilder, Filme und andere persönliche Infos weitergeleitet oder veröffentlicht werden:

  • Möchte ich mit dem Inhalt auf lange Sicht in Verbindung gebracht werden?
  • Ist der Inhalt eventuell missverständlich, etwa wenn er in einem anderen Zusammenhang veröffentlicht wird?
  • Kann eine Weitergabe an andere Personen mir schaden?
  • Auch während einer Partnerschaft sollte man vorsichtig sein. Nicht jede Beziehung hält ewig und so können auch nur für den Partner bestimmte Aufnahmen andere Personen erreichen.

Ist es überhaupt legal, Nacktfotos von mir zu verschicken oder ist das schon Kinder- und Jugendpornografie?

Reine Nacktbilder fallen unabhängig vom Alter der abgebildeten Person nach aktueller Rechtslage nicht unter Pornografie. Nacktbilder zu versenden ist somit legal. Anders sieht es bei Bildern aus, auf denen Minderjährige sich in unnatürlich geschlechtsbetonten Posen präsentieren, geschlechtsbetonte oder gar sexuelle Handlungen vornehmen. Da die Grenzen hier nicht klar zu ziehen sind, muss das vielfach im Einzelfall entschieden werden.

Und welche Altersstufen gelten dann?

Falls die Grenze zum Posing oder zur Pornografie überschritten ist, greift bei Abgebildeten unter vierzehn Jahren §184b Strafgesetzbuch (StGB) (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften); im Alter zwischen 14 und 18 Jahren gilt in diesen Fällen §184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften). Sonderregelungen gibt es zum Beispiel für den Austausch von Bildern zwischen Minderjährigen, die in einer Beziehung leben.

Geraten anzügliche Foto von dir in Umlauf, kann man sich an die Polizei wenden.
Geraten anzügliche Foto von dir in Umlauf, kann man sich an die Polizei wenden.

shadrin_andrey/istockphoto.com

Wurden die Bilder mit "Einwilligung der dargestellten Personen" aufgenommen, dann wäre die Erstellung der Aufnahmen und ein Austausch zwischen den direkt Beteiligten straffrei. Anders sieht es aus, wenn ein Partner bereits volljährig, die andere Person aber noch minderjährig ist. Außerdem ist die Verbreitung von Pornografie an Minderjährige in allen anderen Fällen nach strafbar unabhängig davon, ob die weitergebende Person voll- oder noch minderjährig ist.

Gibt es einen Unterschied, ob ich die Fotos jemandem privat schicke oder öffentlich zugänglich mache?

Ob pornografische Bilder privat weitergegeben oder öffentlich gemacht werden, macht für die Strafbarkeit keinen Unterschied.

Gilt dann dasselbe auch für Videosex? Welche juristischen Konsequenzen können daraus folgen?

Im Grunde gelten die beschriebenen Regelungen auch für Videosex bzw. Live-Cam-Chat also für über Webcam verbreitete Inhalte. Als Sonderfall kann hier dazukommen, dass bei Videosex zwischen unter und über 14-jährigen Personen auch sexueller Missbrauch vorliegen kann. Bei Jugendlichen über 14 Jahren ist die Gesetzeslage komplexer. Dort könnte unter Umständen eine Straftat nach § 182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) vorliegen.

Was mache ich, wenn ich Fotos von mir öffentlich im Internet finde?

Wenn ich Fotos von mir selbst im Internet finde, deren Veröffentlichung ich nicht zugestimmt habe, kann man sich durchaus wehren. Ist die Person bekannt, die die Bilder eingestellt hat, dann sollte man zunächst die Person kontaktieren und unter Angabe einer Frist darum bitten, die Fotos zu entfernen. In Sozialen Netzwerken können Bilder auch dem Anbieter gemeldet werden.

Sind die Aufnahmen besonders sensibel und ist die unmittelbare Entfernung notwendig, dann sollte die Polizei und eventuell entsprechende Fachanwälte kontaktiert werden. Wird der Aufforderung zum Löschen nicht nachgekommen, sollte man sich juristische Hilfe holen.

Bei Selfies gilt: Weniger ist mehr!
Bei Selfies gilt: Weniger ist mehr!

videnovic/istockphoto.com / Modelfoto

Macht es einen Unterschied, ob ich Nacktfotos von mir oder von anderen verschicke?

Ja. Verschickt man Bilder, auf denen andere Personen abgebildet sind (unabhängig davon, ob diese nackt sind oder nicht), dann müssen diese im Sinne des "Recht am eigenen Bild" (§ 22 Kunsturheberrechtsgesetz) um Erlaubnis gefragt werden, bevor die Aufnahmen "verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden", wie es im Gesetz heißt. Und auch wenn das mit wenigen Ausnahmen für alle Aufnahmen von anderen Personen gilt, sollte man intime Bilder von anderen Personen unabhängig von der Rechtslage schon aus Fairnessgründen nicht weiterleiten.

Auch der Besitz von Kinder- und Jugendpornographie ist ja illegal. Was mache ich denn, wenn mir jemand Nacktfotos von sich schickt, ich sie aber gar nicht will?

Wie oben bereits erwähnt, fallen unabhängig vom Alter der abgebildeten Person reine Nacktbilder nach aktueller Rechtslage nicht unter Kinder- oder Jugendpornografie (auch wenn der Fall Edathy hier eine öffentliche Debatte ausgelöst hat). Werden einem kinder- oder jugendpornografische Bilder zugesendet, sollte man in jedem Fall unmittelbar die Polizei einschalten. Die Bilder sollten nicht ohne Rücksprache mit der Polizei gelöscht werden, da sie wichtige Beweise sind. Allerdings müssen sie nach Kontakt mit der Polizei unmittelbar gelöscht werden, weil auch der Besitz unter Strafe gestellt ist.

Erhalte ich ungewünschte Nacktbilder, dann würde ich dem Absender oder der Absenderin mitteilen, dass mich das stört und er das zukünftig unterlassen soll. Hilft das nicht, können die Absender auch gesperrt werden, sodass eine Kontaktaufnahme erschwert wird. In schlimmen Fällen, die zum Beispiel schon an Stalking grenzen, sollte die Polizei eingeschaltet werden.

Was muss ich beachten, wenn ich solche Fotos von mir verschicken will?

Wie erwähnt, würde ich generell davon abraten, intime Bilder oder Informationen über Internet oder Handy an andere Personen weiterzugeben. Nacktbilder fallen in jedem Fall in diese Kategorie. Denn unabhängig von der Gesetzeslage und davon, wie nahe mir der Empfänger oder die Empfängerin steht, können zwischenmenschliche Beziehungen sich schnell ändern. So können intime Bilder sich ungewollt auch langfristig im Netz verbreiten, was in schlimmen Fällen zu Cybermobbing oder zu anderen unerwünschten Nebeneffekten führen kann.

Das heißt also, weniger ist mehr?


In jedem Fall. Vor jedem Abschicken sollte gelten: Erst denken, dann klicken!

Martin Müsgens/klicksafe

Herr Müsgens, vielen Dank für das Gespräch!

Martin Müsgens ist Referent der EU-Initiative klicksafe bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.

klicksafe (www.klicksafe.de) ist eine Initiative im Safer Internet Programme der Europäischen Union für mehr Sicherheit im Internet.

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Weitere Quellen: Modelfotos: bds / 123RF Stock Foto - videnovic/istockphoto.com - shadrin_andrey/istockphoto.com - Martin Müsgens/klicksafe

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